Das laut Grundbuch seit 1852 im Gemeindebesitz befindliche Glockenhaus würde man heute als Mehrzweckbau bezeichnen.

Es diente als Sozialwohnung, Dienstwohnung, Glockenturm und Gemeindegefängnis (Kotter). Es steht unter Denkmalschutz und wird im DEHIO Niederösterreich angeführt. Im Ensemble mit dem alten Feuerwehrhaus ist es das Wahrzeichen der Ortschaft Kollnbrunn. Der Bau stammt aus der Biedermeierzeit (1. H. 19. Jh.) und besteht aus dem eingeschossigen Wohnhaus und einem integrierten, traufseitig vorspringenden Glockenturm (siehe Grundriss).
Hofseitig waren noch Kleinviehställe angebaut, die inzwischen abgetragen wurden. Im Turm befinden sich zwei Glocken, die größere wurde für das sogenannte Betläuten verwendet - aber wohl auch als allgemeine Alarmglocke -, die Kleinere läutet man bis heute bei einem Todesfall im Ort. Das Glockenhaus wird seit einigen Jahren grundlegend saniert, eine erste Phase, die Turm- und Dachsanierung ist bereits abgeschlossen. Die Arbeiten erfolgen unter kräftiger Mithilfe der Ortsbevölkerung und guter Zusammenarbeit von Gemeinde, Bundesdenkmalamt und dem Dorferneuerungsverein Kollnbrunn. Obschon baulich vorgesehen wurde eine Turmuhr bis jetzt nie verwirklicht. Nun wurde im Ort der Beschluß gefasst, Turmuhr samt elektrischem Läutwerk einzubauen und dafür durch Spenden, Glühweinausschank im Fasching u. a. Geld aufzutreiben.